Bei Gamepolitics.com wurde am 09.06.07 Folgendes gepostet:
Letztes Jahr berichtete GamePolitics von dem Rechtsanwalt Marc Bragg, der einen Trick benutzte, um auf inoffizielle LL-Landauktions-Internetseiten zu kommen, um dort mehrere Sims unter dem Mindestgebot von 1000 LD gegen nur sehr wenige Mitbieter zu ersteigern.
Diese Auktions-Seiten waren zwar voll funktionstüchtig aber noch nicht offiziell an den Start gegangen und daher noch nicht mit dem Mindestgebot versehen und öffentlich bekannt gemacht worden. Die Versteigerungen fanden jedoch trotzdem statt, ohne das LL den Fehler bemerkte. Auf diese Weise häufte Rechtsanwalt Bragg ein virtuelles Vermögen von umgerechnet 3.200 USD an.
Als LL dahinter kommt, wird Marc Bragg’s Account gesperrt und er kann nun nicht mehr über sein Vermögen verfügen. LL ist der Ansicht, dass Bragg gegen ihre Nutzungsbestimmungen verstoßen habe. Der Rechtsanwalt jedoch spricht von Doppelmoral und meint: „Wenn LL seine Auktionen nicht richtig abwickeln kann, ist das deren Fehler und nicht meiner. Wenn ich eine Sim aus Versehen für 10 statt 1000 LD verkauft hätte, hätten die zu mir auch nur gesagt: Pech gehabt! Du hast sie verkauft und deshalb ist es Dein Fehler!“
Und es entsteht Streit um virtuelles Land, der mittlerweile ein reales Gericht beschäftigt und von virtueller wie realer Seite als Präzedenzfall gesehen und beobachtet wird.
Als Rechtsanwalt tut Bragg nämlich, was Rechtsanwälte nun mal tun: Er erhebt beim Bundesgerichtshof von Pennsylvania Anklage gegen unrechtmäßige Aneignung seiner Sims durch Linden Lab. Er sieht sich als rechtmäßiger Eigentümer seiner Ländereien, da das fehlerhafte Auktionssystem von LL seinen legalen Kauf nicht im Nachhinein ungültig machen könne. Er stellt seinen Antrag sowohl auf Anerkennung der Rechtsmäßigkeit seiner Geschäfte als auch auf das Vermögen von 3.200 USD. Dabei beruft er sich auf die Tatsache, dass LL den Umtausch von LD in reale Währung unterstützt und garantiert, dass gekauftes virtuelles Land (also reale Serverkapazität) seinem Eigentümer wirklich gehört.
Linden Lab widerum stellt zwei Anträge, den Antrag Braggs abzuweisen, mit der Begründung, dass dieser das Land unrechtmäßig erworben habe.
Beide Anträge wurden vom Gericht abgewiesen.
LL erhebt daraufhin zwei weitere Klagen. Die erste stellt die Zuständigkeit des Gerichtshofs in Pennsylvania in Frage, da nach ihren Nutzungsbestimmungen - denen im Übrigen auch Marc Bragg zugestimmt habe - der Gerichtsstand Kalifornien zu sein habe. Die zweite zielt auf schnelle Schlichtung dieses Falles ab. Der Richter in Pennsylvania entscheidet jedoch, dass dieser Fall auch außerhalb Kaliforniens verhandelt werden kann, da LL ja auch grenzübergreifende Geschäfte tätigt.
So weit der Sachstand. Wann es jedoch zu einer realen Anhörung durch das Bundesgericht kommt, ist nicht bekannt. Beobachter der Branche glauben nicht, dass durch diesen Fall die Grundsatzfrage erörtert wird, ob virtueller Besitz realem Besitz gleichzusetzen ist, oder nicht, sondern dass man sich eher nur darauf konzentrieren wird, ob LL das Recht hat,
Marc Bragg den Account zu sperren, nachdem er gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen hat.
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